Bad Waldsee

Krankenfahrt mit Verordnung: so läuft es ab

Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt im Taxi zu einer medizinischen Behandlung, die Ihre Krankenkasse bezahlt. Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung, bei manchen Fahrten zusätzlich eine Genehmigung der Kasse. Hier steht, was in welchem Fall gilt.

Was ist eine Krankenfahrt?

Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt mit dem Taxi oder Mietwagen zu einer ärztlichen Behandlung, ohne medizinische Betreuung unterwegs. Sie sitzen ganz normal im Fahrzeug, wir helfen beim Ein- und Aussteigen.

Das ist etwas anderes als ein Krankentransport. Ein Krankentransport findet im Krankentransportwagen mit medizinischem Fachpersonal statt, zum Beispiel liegend. Den bieten wir als Taxiunternehmen nicht an. Den Unterschied erklären wir ausführlich auf der Seite Krankenfahrt oder Krankentransport.

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Krankenfahrt?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Krankenfahrten, wenn sie medizinisch notwendig sind und eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet. Geregelt ist das in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Ohne Genehmigung der Kasse bezahlt werden Fahrten zu einer stationären Behandlung, also zur Aufnahme ins Krankenhaus und zur Entlassung, sowie zu vor- und nachstationären Behandlungen.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen bezahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen. Dazu gehören hochfrequente Behandlungen wie Dialyse, onkologische Chemotherapie und Strahlentherapie. Dazu gehören außerdem Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5, mit Pflegegrad 3 bei dauerhafter Einschränkung der Mobilität und Menschen mit den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis.

Brauche ich eine Genehmigung der Krankenkasse?

Für Fahrten zur stationären Behandlung nein. Für Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung ja, die Genehmigung beantragen Sie mit der Verordnung bei Ihrer Kasse, bevor die Fahrten beginnen.

Bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung und bei den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Genehmigung für Fahrten zu ambulanten Behandlungen nach dem Gesetz als erteilt. Die Verordnung brauchen Sie trotzdem.

Unsicher? Rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Ihre Kasse in Ihrem Fall erwartet.

Was steht auf der Verordnung?

Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist ein eigenes Formular, das Muster 4. Ihre Praxis kreuzt dort Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen an, nennt den Grund der Fahrt und das Ziel. Bei Serien wie der Dialyse kann eine Verordnung den ganzen Behandlungszeitraum abdecken.

Wichtig: die Verordnung muss vor der Fahrt ausgestellt sein. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus stellt sie in der Regel die Klinik aus.

Was zahle ich selbst?

Sie zahlen den gesetzlichen Eigenanteil, alles andere rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wie hoch der Eigenanteil ist und wann Sie befreit sind, steht auf der Seite Zuzahlung bei Krankenfahrten.

Schritt für Schritt

Verordnung holen

Ihre Praxis oder Klinik stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung aus, das Muster 4.

Genehmigung klären

Bei Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung legen Sie die Verordnung vorab Ihrer Kasse zur Genehmigung vor. Bei stationärer Behandlung entfällt das.

Fahrt bei uns anmelden

Rufen Sie an oder nutzen Sie den Anfrage-Assistenten. Nennen Sie Termin, Abholadresse und Ziel.

Mitfahren und Eigenanteil zahlen

Sie geben uns die Verordnung, wir rechnen mit der Kasse ab. Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil.

Kostenübernahme prüfen

Zahlt die Kasse Ihre Fahrt?

Zwei Angaben genügen für eine erste Einschätzung und die Liste der Unterlagen, die Sie brauchen.

Häufige Fragen

Kann ich die Verordnung auch nach der Fahrt nachreichen?
In der Regel nein. Die Verordnung muss vor der Fahrt ausgestellt sein. Klären Sie das am besten schon beim Termin in der Praxis.
Zahlt die Kasse die Fahrt zum Hausarzt?
Normalerweise nicht. Fahrten zu ambulanten Terminen bezahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen, etwa bei Dialyse, Chemotherapie, Bestrahlung, Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung oder den Merkzeichen aG, Bl oder H.
Mit welchen Krankenkassen rechnet Taxi Lämmle ab?
Wir rechnen Krankenfahrten mit Verordnung direkt mit den Krankenkassen ab. Sagen Sie uns bei der Anmeldung Ihre Kasse, dann klären wir alles Weitere.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
Ja. Angehörige können mitfahren. Ob die Kasse die Begleitung bezahlt, hängt davon ab, ob sie ärztlich notwendig ist und auf der Verordnung steht.

Passend dazu

Stand: Oktober 2026. Angaben zu Krankenkassen und Zuzahlungen ohne Gewähr, verbindlich ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse.

Fahrt anfragen

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sie bekommen eine verbindliche Abholzeit und, bei längeren Strecken, einen Festpreis.

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