Bad Waldsee

Zuzahlung bei Krankenfahrten: was Sie selbst bezahlen

Bei einer Krankenfahrt mit Verordnung zahlen Sie nur einen gesetzlichen Eigenanteil pro Fahrt. Den Rest rechnet Taxi Lämmle direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts.

Wie hoch ist die Zuzahlung für eine Krankenfahrt?

Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, zahlen Sie den tatsächlichen Preis. Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten.

Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Fahrkosten nennt die Kassenärztliche Bundesvereinigung dann mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro pro Fahrt. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat im Juli 2026 beschlossen haben.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Anders als bei vielen anderen Leistungen gilt die Zuzahlung bei Fahrkosten auch für Kinder und Jugendliche. Befreien lassen können Sie sich, wenn sie im Kalenderjahr ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Die liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken bei einem Prozent.

Die Befreiung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Zeigen Sie uns die Befreiungsbescheinigung, dann zahlen Sie bei uns nichts.

Sammeln sich bei Dialyse viele Zuzahlungen an?

Ja, bei drei Dialysen pro Woche kommen schnell sechs Fahrten zusammen. Heben Sie deshalb alle Quittungen auf. Sobald Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben, stellt die Kasse eine Befreiung für den Rest des Jahres aus. Viele Kassen bieten außerdem an, den Betrag bis zur Belastungsgrenze im Voraus zu zahlen und sich so gleich für das ganze Jahr befreien zu lassen. Fragen Sie dazu Ihre Kasse.

Bekomme ich eine Quittung?

Ja, für Ihre Zuzahlung bekommen Sie auf Wunsch eine Quittung mit Datum und Betrag. Die brauchen Sie für den Antrag auf Befreiung, heben Sie sie gut auf.

Fahrtkosten laut AbrechnungZuzahlung bis Ende 2026Ab 1. Januar 2027
unter 5 Euroder tatsächliche Preisder tatsächliche Preis
40 Euro5 Euro (Mindestbetrag)7,50 Euro (Mindestbetrag)
80 Euro8 Euro (10 Prozent)laut Gesetz, höchstens 15 Euro
150 Euro10 Euro (Höchstbetrag)15 Euro (Höchstbetrag)
Zuzahlung pro Fahrt nach § 61 SGB V. Werte ab 2027 laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Mit Befreiungsbescheinigung entfällt die Zuzahlung.
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Zahlt die Kasse Ihre Fahrt?

Zwei Angaben genügen für eine erste Einschätzung und die Liste der Unterlagen, die Sie brauchen.

Häufige Fragen

Wie viel kostet mich eine Krankenfahrt zur Dialyse?
Nur die gesetzliche Zuzahlung pro Fahrt, derzeit zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Mit Befreiungsbescheinigung zahlen Sie nichts.
Was ändert sich 2027 bei der Zuzahlung?
Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Zuzahlungen. Für Fahrkosten nennt die Kassenärztliche Bundesvereinigung dann mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro pro Fahrt.
Muss ich die Zuzahlung bar bezahlen?
Sie zahlen die Zuzahlung direkt bei uns und bekommen eine Quittung. Fragen Sie bei der Anmeldung kurz nach, wie Sie am liebsten zahlen.
Zahle ich bei einer Fahrt ins Krankenhaus auch zu?
Ja, auch bei Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung fällt die gesetzliche Zuzahlung an, es sei denn, Sie sind befreit.

Passend dazu

Stand: Oktober 2026. Angaben zu Krankenkassen und Zuzahlungen ohne Gewähr, verbindlich ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse.

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